Info Coronavirus
16.03.2020
Nach dem aktuellen Stand erfolgen die nächsten 2 Wochen keine Wechsel der Betreuungskräfte.
Nach der letzten Meldung von der WKO wird auch die Grenze zu Ungarn geschlossen.
Doch wir hoffen, das es in den nächsten Tagen eine Lösung gibt wie von der Bundesregierung beschlossen wurde.
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen bei der Einreise aus SARS-CoV-2 Risikogebieten
Gemäß § 25 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 8/2020, wird verordnet:
§ 1. (1) Drittstaatsangehörige, die sich in den letzten 14 Tagen vor Reiseantritt in einem auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten angeführten Gebiet, für das eine Reisewarnung im Zusammenhang mit dem Auftreten des SARS-CoV-2 („2019 neuartiges Coronavirus“) angeführt ist, aufgehalten haben, sind verpflichtet, bei der Einreise ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen und vorzuweisen, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist.
(2) Das ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Anlage A (deutsch) oder Anlage B (englisch) entsprechen.
(3) Das ärztliche Zeugnis ist von einem nach den jeweils nationalen Regelungen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt auszustellen.
(4) Das ärztliche Zeugnis gemäß Abs. 1 darf bei Einreise nicht älter als 4 Tage sein. Die Überprüfung des ärztlichen Zeugnisses erfolgt im Zuge der Einreise durch die Gesundheitsbehörde.
§ 2. Personen, die ein ärztliches Zeugnis gemäß § 1 Abs. 1 nicht vorweisen können, kann die Einreise verweigert werden oder es sind weitere Maßnahmen nach Epidemiegesetz 1950 zu treffen.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist auf Sachverhalte ab dem fünften Tag nach der Kundmachung anwendbar.
Letztes schreiben WKO
Sehr geehrter Herr Stöber,
leider müssen wir Sie informieren, dass ab heute 00.00 Uhr die Grenze zu Ungarn geschlossen wird. Das heißt, dass für rumänische PersonenbetreuerInnen eine Ein- und Ausreise nicht mehr möglich ist.
Die Fachgruppe NÖ arbeitet mit Hochdruck an einer Sondergenehmigung für slowakische PersonenbetreuerInnen, damit die Grenzüberschreitung für diese möglich ist.
Viele PersonenbetreuerInnen haben sich bereit erklärt, Ihren Turnus in Österreich zu verlängern. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Familie keine Förderung mehr erhält. Aus diesem Grund ist es unser besonderes Anliegen, die derzeitigen Förderrichtlinien vorübergehend auszusetzen. Sobald wir dazu nähere Informationen haben, werden wir Sie umgehend informieren.
Qualitätssicherung durch Hausbesuche: Die Verpflichtung zur Qualitätssicherung mittels Hausbesuch durch eine Diplomierte Fachkraft in der Gesundheits- und Krankenpflege ist einstweilen ausgesetzt. Es obliegt Ihrer Beurteilung der jeweiligen individuellen Situation, ob durch den Hausbesuch die Gefahr einer Verschleppung bzw. weiteren Ausbreitung des Virus gegeben ist oder nicht. Maßgeblich wird sein, dass Sie in Notsituationen telefonisch erreichbar sind, um entsprechende Unterstützung und Hilfeleistung organisieren zu können.