Informationen zur Pflegeförderung

Für die Förderung einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause gilt es, viele Faktoren und Voraussetzungen zu berücksichtigen. Wir von der Pflegevermittlungsagentur 24 Stunden Pflege Stöber kennen uns zu den aktuellen Bestimmungen bestens aus und kümmern uns um einen reibungslosen und raschen Ablauf bis zur Bewilligung der Förderung.

Förderung für die 24-Stunden-Pflege im Privatbereich

Sämtliche Fragen der Hausbetreuung sind im österreichischen Hausbetreuungsgesetz 2008 geregelt. In der Verordnung wird der Anspruch auf Zusatzgeld bzw. Förderung für die Betreuung festgelegt.

Förderanspruch haben Patienten/Klienten:

  • mit Hauptwohnsitz in Österreich
  • mit Bezug von Pflegegeld ab Pflegestufe 3
  • mit Bezug von Pflegegeld der Stufen 1 und 2 bei nachgewiesener Demenz
  • wenn das monatliche Netto-Einkommen des Pflegebedürftigen den Betrag von EUR 2.500,- nicht übersteigt

Förderung bei Beschäftigung selbständiger Personenbetreuer

Bei der Beschäftigung zwei selbständiger Betreuungskräfte beträgt die Zuwendung maximal EUR 550,-, bei einer Betreuungskraft EUR 275,-. Die Förderung ist jeweils für einen Kalendermonat bemessen. Die Zuwendung kann frühestens mit Beginn des Betreuungs- bzw. Vertragsverhältnisses gewährt werden und endet mit dem Tod der pflegebedürftigen Person.

 

Wenn Sie nähere Informationen dazu wünschen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Anschrift

Pfaffing 22

3386 Hafnerbach

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 17:00

Termine im Büro ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung!

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.